Die Atemschutzträger

In stark verrauchten Räumen ist in der Umgebungsluft nicht mehr ausreichend Sauerstoff vorhanden. Daher müssen die Einsatzkräfte Atemschutzmasken anlagen. 

Da dieser Einsatz auch Risiken mit sich bringt, müssen Atemschutzträger in einer entsprechenden körperlichen und geistigen Verfassung sein. Eine regelmäßige ärztliche Untersuchungen und eine jährliche feuerwehrinterne Überprüfung der Eignung der Atemschutzträger ist der Pflicht. 

Der Feuerwehr St. Martin i. M. stehen 3 Atemschutzgeräte zur Verfügung. Neben den zugehörigen Prüfeinrichtungen für die Einsatzgeräte ist im Feuerwehrhaus auch eine eigene Füllstation vorhanden.

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Freiwillige Feuerwehr St. Martin
Schmiedgrub 13
A-4113 St. Martin i. M.
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